Regelung für den Zutritt zu unseren Geschäftsräumen

Ab dem 15. November 2021 gilt bei uns mindestens die 3G-Regel!

Angesichts der steigenden Infektionszahlen hat sich die VEBOWAG dazu entschieden, die Geschäftsräume für den Publikumsverkehr ausschließlich unter Einhaltung der 3G-Regel zu öffnen. Für das -Tenten- Haus der Begegnung innerhalb unserer Seniorenwohnanlage „An der Wolfsburg“ ist der Besuch nur noch im Rahmen der 2G-Regel möglich.

Der Zutritt zur VEBOWAG-Zentrale und zu den einzelnen Kundencentern ist daher nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung und Beachtung der 3G-Regel möglich. Für den Besuch bedeutet dies, dass einer der nachfolgenden offiziellen Nachweise zu erbringen ist:

  • Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung (Impfpass oder digital)
  • Nachweis einer vollständigen Genesung einer Corona-Infektion (= positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt)
  • Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden oder PCR-Test nicht älter als 24 Stunden)

Die Maskenpflicht (medizinische Maske oder FFP2-Maske) gilt weiterhin für alle Besucher.

Nach wie vor können viele Anliegen ganz einfach und schnell per Telefon oder E-Mail erledigt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Ihre VEBOWAG