Im Dezember 2022 hatte der Bundestag finanzielle Hilfen für private Haushalte, die mit Holzpellets und Heizöl heizen, beschlossen.
In Nordrhein-Westfalen können nun seit wenigen Tagen auch Vermieter Härtefallhilfen wegen stark gestiegener Energiekosten für die sogenannten „nicht leitungsgebundenen“ Energieträger beantragen.
Eine rückwirkende Entlastung für Brennstofflieferungen im Jahr 2022 ist für Haushalte möglich, wenn die Kosten für die Energieträger im Zeitraum vom 1. Januar bis 1. Dezember 2022 mindestens doppelt so hoch waren, wie die vom Bund und Länder ermittelten Referenzpreise für das Jahr 2021.
Die VEBOWAG beantragt diese Unterstützung für die betroffenen Mietverhältnisse. Im Falle einer Bewilligung werden die Hilfen im Rahmen der nächsten Heizkostenabrechnung weitergegeben oder nachträglich den Mietkonten gutgeschrieben.